Rückzahlung Krankenversicherungsbeitrag

Im September 2017 hat das Landgericht Potsdam als Berufungsgericht bestätigt, dass die Axa Krankenversicherung AG zur Rückzahlung eines Teils der vereinnahmten Beiträge verpflichtet ist. Schon das Amtsgericht hatte den Versicherer verpflichtet, die seit 2008 vorgenommenen Beitragserhöhungen zurückzuzahlen, da die Beitragsanpassungen fehlerhaft waren (6 S 80/16).
Auch wenn der BGH die Entscheidung überprüfen kann: Ähnliche Fehler können auch anderen Versicherern unterlaufen. Auf den Zeitraum seit 2008 gerechnet, können die Rückforderungsansprüche schnell vierstellige Beträge und mehr erreichen. Eine Prüfung lohnt sich daher.

Privatversicherte können Ihre Krankenkassenbeiträge unverbindlich überprüfen lassen. Nutzen Sie dafür unser Formular:

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Krankentagegeldversicherung

Gegen Verdienstausfall bietet die private Krankentagegeldversicherung Versicherungsleistungen. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheiten und Unfällen. Tritt ein Versicherungsfall ein wird ein Krankentagegeld im vereinbarten Umfang laut Versicherungsvertrag gezahlt.

Leistungen werden erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erbracht ,jedoch nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Nach § 15 MB/KT 94 endet das Versicherungsverhältnis mit Eintritt in die Berufsunfähigkeit.

 

Wir prüfen Ihren Einzelfall und setzen uns dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen!

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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt nicht?
Wie definiert die Unfallversicherung, was ein Unfall ist?

Die Hauptleistung der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung (einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente).Sie leistet aufgrund eines Unfallereignisses mit Folge einer Gesundheitsbeschädigung. Es empfiehlt sich, zeitnah nach dem Unfallereignis einen Anwalt mit Fachgebiet Versicherungsrecht hinzuzuziehen, damit von Anfang die richtigen Schritte eingeleitet und die Ausschlussfristen beachtet werden!

Formular Unfallversicherung

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