Im September 2017 hat das Landgericht Potsdam als Berufungsgericht bestätigt, dass die Axa Krankenversicherung AG zur Rückzahlung eines Teils der vereinnahmten Beiträge verpflichtet ist. Schon das Amtsgericht hatte den Versicherer verpflichtet, die seit 2008 vorgenommenen Beitragserhöhungen zurückzuzahlen, da die Beitragsanpassungen fehlerhaft waren (6 S 80/16).
Auch wenn der BGH die Entscheidung überprüfen kann: Ähnliche Fehler können auch anderen Versicherern unterlaufen. Auf den Zeitraum seit 2008 gerechnet, können die Rückforderungsansprüche schnell vierstellige Beträge und mehr erreichen. Eine Prüfung lohnt sich daher.
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Kommentar (1)
Maike H.| 14/05/2018
Ich habe mich an die Kanzlei Högner gewandt, weil der Internetseite der Kanzlei sehr vielversprechend aussah. Ich wohne in Königs Wusterhausen, so dass der Kontakt nur per Internetseite und telefonisch möglich war. Trotz der Entfernung konnten meine Interessen gegenüber meiner privaten Krankenversicherung in einem eher schwierigen Fall zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgesetzt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ist sehr zu empfehlen.