Gegen Verdienstausfall bietet die private Krankentagegeldversicherung Versicherungsleistungen. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheiten und Unfällen. Tritt ein Versicherungsfall ein wird ein Krankentagegeld im vereinbarten Umfang laut Versicherungsvertrag gezahlt.
Leistungen werden erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erbracht ,jedoch nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Nach § 15 MB/KT 94 endet das Versicherungsverhältnis mit Eintritt in die Berufsunfähigkeit.
Wir prüfen Ihren Einzelfall und setzen uns dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen!
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