Versicherungsschaden

Definition: Das Wort Versicherungsschaden bezeichnet im Versicherungsrecht einen Schadenfall, oder ein Schadenereignis, welches die vertragliche vereinbarte Leistungspflicht Ihres Versicherers bewirkt. Dokumentieren bzw. belegen Sie den Schaden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Die Schadensmeldung an Ihren Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen.

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