Definition: Das Wort Versicherungsschaden bezeichnet im Versicherungsrecht einen Schadenfall, oder ein Schadenereignis, welches die vertragliche vereinbarte Leistungspflicht Ihres Versicherers bewirkt. Dokumentieren bzw. belegen Sie den Schaden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Die Schadensmeldung an Ihren Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen.
Versicherer zahlt nicht ?
Sie haben sich mit einer Versicherung abgesichert und jetzt, wo es Ernst geworden ist, lehnt der Versicherer eine Leistung ab oder reagiert gar nicht, wie sich langjährige Erfahrung zeigt? Dies erfolgt häufig zu Unrecht. Mit der Situation sind Sie nicht allein. Sie sollten die Entscheidung oder Passivität Ihres Versicherers überprüfen lassen. Finden Sie sich mit der (Nicht-)Entscheidung Ihres Versicherers nicht ab!
Eine erste Prognose erhalten Sie über das Kontaktformular kostenfrei.