Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehe bei der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. privaten Versicherungen gesammelt haben, mit der Scheidung ausgeglichen werden. Auch die Beamtenversorgungen werden geteilt. Jeder Ehepartner hat bei der Scheidung die Hälfte seiner Rentenanwartschaften, die er während der Ehezeit erlangt hat, dem anderen Ehepartner auszugleichen. Der Versorgungsausgleich wurde seit dem 01.09.2009 neu geregelt und wird von Amts wegen bei dem Scheidungsverfahren mit durchgeführt.